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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Lohner Information Technologies
1. Geltungsbereich 1.1 Lieferungen und Leistungen der Lohner Information Technologies erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und die Lohner Information Technologies diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. 2. Lieferungen und Leistungen 2.1 Angebote der Lohner Information Technologies sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Lohner Information Technologies, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. 2.2 Inhalt und Umfang der von der Lohner Information Technologies geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung der Lohner Information Technologies. 2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. 2.4 Die Lohner Information Technologies behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden. 2.5 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Die Lohner Information Technologies kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von der Lohner Information Technologies verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde der Lohner Information Technologies erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat. 2.6 Liefertermine verlängern sich für die Lohner Information Technologies angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von der Lohner Information Technologies nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. Die Lohner Information Technologies behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert. 2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Anspruch begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts. 3. Prüfung und Gefahrübergang 3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. 3.2 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von der Lohner Information Technologies auf den Kunden über. 3.3 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB). 4. Preise und Zahlungsbedingungen 4.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Lohner Information Technologies, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der im Zeitpunkt der Annahme des Auftrags aktuellen Preisliste. 4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager der Lohner Information Technologies. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten des Versands, insbesondere Fracht, Umwelt- und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert gemäß jeweils aktueller Preisliste in Rechnung gestellt. 4.3 Die Lohner Information Technologies behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen - insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - eintreten. Diese wird die Lohner Information Technologies dem Kunden auf Verlangen nachweisen. 4.4 Zahlungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Rechnungstellung erfolgt mit Lieferung. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. 4.5 Die Lohner Information Technologies ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist die Lohner Information Technologies berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. 4.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis. 4.7 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann die Lohner Information Technologies jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig. 4.8 Die gewährte Zahlungsbedingung besteht hinsichtlich des von der Lohner Information Technologies für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Übersteigt der Auftrag dieses Kreditlimit, behält sich die Lohner Information Technologies vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist die Lohner Information Technologies berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. 5. Datenverarbeitung 5.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Lohner Information Technologies mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der Lohner Information Technologies im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die Lohner Information Technologies die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von der Lohner Information Technologies auch innerhalb der Lohner Information Technologies verwendet. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der Lohner Information Technologies bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. 6.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 6.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an die Lohner Information Technologies ab. Die Lohner Information Technologies darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Auf Verlangen von der Lohner Information Technologies wird der Kunde Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche der Lohner Information Technologies mitteilen. 6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Lohner Information Technologies hinweisen und die Lohner Information Technologies unverzüglich schriftlich benachrichtigen. 6.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für die Lohner Information Technologies. In diesem Falle erwirbt die Lohner Information Technologies einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht. 6.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Lohner Information Technologies an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf die Lohner Information Technologies zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen. 6.6 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die Lohner Information Technologies gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist. 6.7 Auf Verlangen des Kunden wird die Lohner Information Technologies Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 % übersteigt. 6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der Lohner Information Technologies. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Lohner Information Technologies über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzen. 7. Gewährleistung 7.1 Die Lohner Information Technologies gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. 7.2 Die Lohner Information Technologies übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. 7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung, das Garantiekennzeichen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. 7.4 Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung der Lohner Information Technologies übertragbar. 7.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl der Lohner Information Technologies zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Lohner Information Technologies über. Ist die Lohner Information Technologies zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die Lohner Information Technologies Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts oder der Nachlieferung wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Nutzungsdauer, ergibt. 7.6 Die mit der Nachbesserung verbundenen Arbeitskosten bzw. die Transportkosten für die Ersatzlieferung trägt die Lohner Information Technologies. Alle sonstigen mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten trägt der Kunde, es sei denn, diese Kosten stehen außer Verhältnis zum Auftragswert. 7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen der Lohner Information Technologies berechnet. 7.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils aktuellen Abwicklungsrichtlinien der Lohner Information Technologies bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils aktuellen Preisliste. 7.9 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt. 8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte 8.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. 8.2 Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Lohner Information Technologies berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen oder die Software zu vermieten. Leasingverträge über gelieferte Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden. 8.3 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hinzuweisen. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an die Lohner Information Technologies zu melden. 8.4 Die Lohner Information Technologies übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die Lohner Information Technologies von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 8.5 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die Lohner Information Technologies von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. 9. Haftung 9.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden -gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen. Die Lohner Information Technologies haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet die Lohner Information Technologies nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. 9.2 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 9.3 Ist die Haftung der Lohner Information Technologies ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 10. Export- und Importgenehmigungen 10.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen von der Lohner Information Technologies geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form- entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt. 10.2 Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Die Lohner Information Technologies hat keine Auskunftspflicht. 10.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Lohner Information Technologies, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen. 11. EG-Einfuhrumsatzsteuer Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an die Lohner Information Technologies bekannt zugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde der Lohner Information Technologies den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten. 12. Werbung Der Kunde erklärt sich bereit -bis auf Widerruf- Werbung der Lohner Information Technologies per Telefax und eMail zu erhalten! 13. Allgemeine Bestimmungen 12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mühldorf am Inn, wenn der Kunde Kaufmann ist. Die Lohner Information Technologies ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 14. Teilnichtigkeit 14.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
Stand: 31.08.2003
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